Wie wäre es mit…
Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, sind unsere Bankguthaben rechtlich sehr umfangreich unter anderem nach EU-Vorgaben geschützt. Das sogenannte Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gibt dazu in Deutschland die Gangrichtung vor. Banken und Kreditinstitute sind an diese Regelungen verpflichtend gebunden, wenn ihr Hauptsitz in der BRD liegt. Die europäischen Partner haben in ähnlicher Form Lösungen erarbeitet, die finanzielle Zukunft der Kontoinhaber zu erhalten. Überwacht wird das Ganze von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ihr gegenüber muss die Einhaltung der Regelungen, ein verantwortungsvolles Risikomanagement und die Pflichtrücklagen der Eigenkapitalvorgaben nachgewiesen werden. In den Vereinigungen zu der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH sowie der des Bundesverbandes öffentlicher Banken GmbH organisieren sich den Finanzanstalten.
Die Gesetzgeber formulierten Minimalansprüche zur Bewahrung vor fatalsten Verlusten. Darüber hinaus haben sich Banken vielfach zu weiterführenden freiwilligen Schutzmechanismen bereit erklärt. Um diesen nachkommen zu können, schließen sie sich in Verbänden zusammen. Auch hier sind zwei Institutionen entstanden: der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken und der Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. Daran beteiligen sich ebenfalls einige Geldhäuser aus dem Ausland, die ihr Geschäft auch in Deutschland und europaweit betreiben.
Giro- und Tagesgeldkonto überzeugen mit einem hohen Maß an Verlässlichkeit. Weiter von den Begriffen Spekulation und risikoreiche Anlage kann man im Bereich der Bankprodukte nicht entfernt sein. Bei Wagniskapital wird man in der Regel mit Verlusten rechnen müssen. Wer auf attraktive Renditen hofft, muss meist leider auch mit herberen Einbußen rechnen. Das ist schließlich das einfache Grundprinzip der Kapitalmehrung: Je höher die Verlustgefahr, desto größer die Gewinnchancen. Und je weniger Risiko ein konservativer Anleger eingehen möchte, desto kleiner fallen die Zinsangebote aus.
Aber beim Alltagsgeld wie auch beim liquidbleibenden Angesparten zur Bewältigung plötzlicher Anforderungen und Kosten wird allgemein nicht mit finanziellen Rückschlägen gerechnet. Das darf es im Normalfall auch nicht, da die routinemäßigen Ein- und Ausgänge häufig eher knapp kalkuliert sind und Ausfälle zumeist nicht bewerkstelligt werden können, ohne ins Minus zu geraten. Somit ist das Vertrauen in die Beständigkeit der Arbeits- und Sparkonten das A und O. Der Kunde möchte sich hundertprozentig auf den Erhalt verlassen können, reibungslos seinen alltäglichen Zahlungsverkehr vornehmen, den Notgroschen sicher auf dem Tagesgeldkonto parken und von einem angenehmen Zinseffekt profitieren, der einer inflationellen Entwertung des Geldes entgegenwirkt.
Für den Fall der Insolvenz eines Finanzinstitutes sollen die Anlagen geschützt werden. Der Sparer soll sich also im Notfall auf institutionellen Schutz verlassen können. Dazu sind die Gelddienstleister einerseits rechtlich verpflichtet. Zudem kann es hierbei gangbar sein, sich bei seiner Bank über die zusätzlichen, über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Maßnahmen zu informieren. In welchem Umfang diese bei der jeweiligen Bank gegeben sind, kann Ihre Entscheidungskompetenz stärken und schlussendlich die Entscheidung für oder gegen ein Geldhaus beeinflussen.
