Öffentliche Sicherheiten

Zuständig für die Kontrolle und Überwachung der Finanzinstitute ist die Europäische Zentralbank. Diese beaufsichtigt den Finanzmarkt und alle damit verbundenen Bereiche. So ist es zum Beipiel auch gang und gäbe dass jede Geschäftsbank eine Mindestreserve auf einem Girokonto der Europäischen Zentralbank zu halten haben. Aber nicht nur bei der Europäischen Zentralbank sondern auch bei den Nationalen Zentralbanken sind Sicherungen zu tätigen. Ferner gehören die meisten Banken den sogenannten Sicherungsfonds an, wobei dann eine Einlagensicherung garantiert wird. Ferner obliegt es der BaFin – Kurzform für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche im Jahre 2002 aus der Zusammenlegung von BAKred und BAWe, also den Bundesaufsichtsämtern für Kreditwesen und Wertpapierhandel – eine Finanzaufsicht der Bankenlandschaft in Deutschland zu sein. Dieser Institution kommt es gleich eine Kontroll- wie Aufsichtsfunktion zu haben – in gewissem Maße kommt ihr sogar eine Strafverfolgungsgewalt zu.

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Neben den öffentlichen Sicherheiten sind Banken jedoch auch zur Rücklagenbildung verpflichtet – diese gehören dann zum Eigenkapital und werden bespeilsweise bei einer Aktiengesellschaft getrennt vom Grundkapital in der Bilanz ausgewiesen. Diesen dienen dann wiederum der Selbstfinanzierung des Unternehmens aber auch dem Ausbau auf eine stabile Basis der Eigenkapitalquote. Bei Aktiengesellschaften besteht soagr per Gesetz eine fünf prozentige Kapitalrücklagenpflicht bis ein Niveau von 10% des Grundkapitals erreicht ist.

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